Der TÜV Austria gehört zum TÜV Süd. 4WARD4X4 arbeit seit 2011 mit dem TÜV Austria für die Erstellung von Teilegutachten zusammen und ist 2016 über den TÜV Austria verifiziert.

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Der Herstellervertrag

Im Jahr 2011 hat 4WARD4X4 mit der Firma Allmakes (Eigentümer der Marke Terrafirma) einen sogenannten Hersteller Vertrag geschlossen um TERRAFIRMA Teilegutachten für  diverse Defender Seilwinden-Stoßstangen, Fahrwerke und andere Teile TÜV-Teilegutachten beim TÜV AUSTRIA aufwendig prüfen zu lassen. Nachdem ein Mitarbeiter die Firma Allmakes verlassen hatte, wurden auch die geschäftlichen Vereinbarungen nicht mehr eingehalten. Aufgrund dieses Vertragsbruchs haben wir mit Auslaufen des Herstellervertrages die Zusammenarbeit eingestellt.

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Ein TÜV Teilegutachten für Land Rover Zubehör

Das TÜV-Teilegutachten und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sind zwei wichtige Zulassungsdokumente für Kfz-Teile und Zubehör. Beide Dokumente sind für eine rechtmäßige Nutzung von Fahrzeugen in Deutschland unerlässlich. In diesem Bericht werde ich erklären, was ein TÜV-Teilegutachten ist und wie es sich von einer ABE unterscheidet.

Ein TÜV-Teilegutachten ist ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile, die nicht in die Serienfertigung eines Fahrzeugs verbaut sind. Es wird von einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV (Technischer Überwachungsverein) erstellt. Um so die Sicherheit und Eignung von Teilen für den Straßenverkehr zu bestätigen. Teile, die ein TÜV-Teilegutachten haben, können auf bestimmten Fahrzeugtypen oder in Kombination mit anderen Teilen eingesetzt werden, sofern sie den Anforderungen des Gutachtens entsprechen. Typische Beispiele für Teile, die ein TÜV-Teilegutachten benötigen, sind Fahrwerkskomponenten, Felgen, Bremsanlagen, Auspuffanlagen und Anhängerkupplungen.

ABE kein Besuch bei der Zulassungsstelle

Im Gegensatz dazu ist eine ABE ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile, die in die Serienfertigung eines Fahrzeugs integriert sind. Es wird von den Fahrzeugherstellern oder deren Zulieferern erstellt und bescheinigt, dass das Teil den Anforderungen der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entspricht und sicher auf bestimmten Fahrzeugtypen eingesetzt werden kann. Typische Beispiele für Teile, die eine ABE benötigen, sind Scheinwerfer, Rückleuchten, Außenspiegel und Radkappen.

Ein weiterer Unterschied zwischen einem TÜV-Teilegutachten und einer ABE ist, dass ein TÜV-Teilegutachten in der Regel nur für ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Fahrzeugkonfiguration gültig ist, während eine ABE oft für eine ganze Fahrzeugreihe oder eine bestimmte Baureihe gilt. Ein TÜV-Teilegutachten kann auch spezifische Einbauanweisungen und -Empfehlungen enthalten, während eine ABE in der Regel allgemeine Einbauanweisungen enthält.

Nur Sicherheitsrelevante Teile benötigen ein Dokument

Es ist wichtig zu beachten, dass ein TÜV-Teilegutachten oder eine ABE nicht die einzigen Zulassungsdokumente sind, die für bestimmte Teile oder Zubehörteile benötigt werden können. Einige Teile erfordern zusätzlich zum TÜV-Teilegutachten oder zur ABE eine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Dies ist oft der Fall bei Teilen, die nicht für das jeweilige Fahrzeugtypen freigegeben sind oder bei Teilen, die eine Änderung der Abgaswerte oder des Gewichts des Fahrzeugs bewirken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein TÜV-Teilegutachten ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile ist, die nicht in die Serienfertigung eines Fahrzeugs integriert ist