Land Rover Zubehör mit TÜV Teilegutachten – Fahrwerke, Stoßstangen, Bremsen und mehr

Wofür werden die TÜV Teilegutachten ausgestellt? Jedes sicherheitsrelevante Bauteile bzw. zubehör Teil muss am Land Rover Defender mit einem Teilegutachten versehen werden um so eine Rechtssicherheit nach StVzo zu erlangen.

Der Unfall mit nicht eingetragenem Zubehör

Besonders bei einem Unfall mit Personenschaden sind Versicherung stark daran interessiert, einen nicht eingetragenes Bauteil am Fahrzeug zu finden um den entstandenen Schaden nicht bezahlen zu müssen.
Unter Umständen kann das für den Halter sehr teuer werden. 4WARD4X4 bietet alle Defender Zubehör Teile ausschließlich mit TÜV Teilegutachten an.

Welche Bauteile müssen ein TÜV Teilegutachten haben

In der Regel sind fast alle sicherheitsrelevanten Bauteile des Fahrzeuges betroffen, seit einigen Jahren auch Defender Seilwindenstossstangen, Motorhauben-Zubehör und seit dem Jahr 01.01.2015 auch Luftansaugungen und Seitenschweller, Außenkäfige und mehr. Dies ist auf den Fußgängerschutz zurück zuführen. Andere Bauteile sind Bremsanlagen und Felgen, hier muss eine gleichbleibende Qualität geliefert werden.

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Schlagwortarchiv für: TÜV Teilegutachten für Land Rover Zubehör

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Ein TÜV Teilegutachten für Land Rover Zubehör

Das TÜV-Teilegutachten und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sind zwei wichtige Zulassungsdokumente für Kfz-Teile und Zubehör. Beide Dokumente sind für eine rechtmäßige Nutzung von Fahrzeugen in Deutschland unerlässlich. In diesem Bericht werde ich erklären, was ein TÜV-Teilegutachten ist und wie es sich von einer ABE unterscheidet.

Ein TÜV-Teilegutachten ist ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile, die nicht in die Serienfertigung eines Fahrzeugs verbaut sind. Es wird von einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV (Technischer Überwachungsverein) erstellt. Um so die Sicherheit und Eignung von Teilen für den Straßenverkehr zu bestätigen. Teile, die ein TÜV-Teilegutachten haben, können auf bestimmten Fahrzeugtypen oder in Kombination mit anderen Teilen eingesetzt werden, sofern sie den Anforderungen des Gutachtens entsprechen. Typische Beispiele für Teile, die ein TÜV-Teilegutachten benötigen, sind Fahrwerkskomponenten, Felgen, Bremsanlagen, Auspuffanlagen und Anhängerkupplungen.

ABE kein Besuch bei der Zulassungsstelle

Im Gegensatz dazu ist eine ABE ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile, die in die Serienfertigung eines Fahrzeugs integriert sind. Es wird von den Fahrzeugherstellern oder deren Zulieferern erstellt und bescheinigt, dass das Teil den Anforderungen der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entspricht und sicher auf bestimmten Fahrzeugtypen eingesetzt werden kann. Typische Beispiele für Teile, die eine ABE benötigen, sind Scheinwerfer, Rückleuchten, Außenspiegel und Radkappen.

Ein weiterer Unterschied zwischen einem TÜV-Teilegutachten und einer ABE ist, dass ein TÜV-Teilegutachten in der Regel nur für ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Fahrzeugkonfiguration gültig ist, während eine ABE oft für eine ganze Fahrzeugreihe oder eine bestimmte Baureihe gilt. Ein TÜV-Teilegutachten kann auch spezifische Einbauanweisungen und -Empfehlungen enthalten, während eine ABE in der Regel allgemeine Einbauanweisungen enthält.

Nur Sicherheitsrelevante Teile benötigen ein Dokument

Es ist wichtig zu beachten, dass ein TÜV-Teilegutachten oder eine ABE nicht die einzigen Zulassungsdokumente sind, die für bestimmte Teile oder Zubehörteile benötigt werden können. Einige Teile erfordern zusätzlich zum TÜV-Teilegutachten oder zur ABE eine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Dies ist oft der Fall bei Teilen, die nicht für das jeweilige Fahrzeugtypen freigegeben sind oder bei Teilen, die eine Änderung der Abgaswerte oder des Gewichts des Fahrzeugs bewirken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein TÜV-Teilegutachten ein Zulassungsdokument für Fahrzeugteile ist, die nicht in die Serienfertigung eines Fahrzeugs integriert ist